Verpackungen
Die Verpackungsrichtlinie 1994/62/EC bezweckt, die Menge an Verpackungen so weit wie möglich zu verringern sowie die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung zu fördern. Toshiba legt insbesondere Wert darauf, möglichst viele wiederverwertbare Verpackungsmaterialien zu verwenden.
Entsorgung
Dieses Symbol bedeutet, dass das Produkt nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden darf. Die Rahmenbedingungen werden durch die neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EG festgelegt. Toshiba entwickelt ein Produktdesign, bei dem Recycling-Materialien verwendet werden, wir steigen auf Materialien um, die leicht zu recyceln sind, und wir fördern das Recycling von Materialien. Bei unsachgemäßer Entsorgung sind Umwelt- und Gesundheitsschäden möglich. Helfen Sie durch eine korrekte Entsorgung, dies zu vermeiden. Ausführliche Informationen zum Recycling dieses Produkts erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung, Ihrem Entsorgungsunternehmen oder dem Händler, wo Sie das Produkt erworben haben.
REACH
Die neue EU-Chemikalienverordnung REACH zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien ist zum 1. Juni 2007 in Kraft getreten.
Erklärungen gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung finden Sie hier:
RoHS
Infolge der EU-Vorschriften zur Zusammensetzung und Wiederverwertung von Elektroprodukten haben Umweltfragen in der Hightech-Industrie erheblich an Stellenwert gewonnen. In den EU-Mitgliedstaaten werden derzeit eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen umgesetzt, um die Menge der auf Mülldeponien entsorgten Elektro- und Elektronik-Altgeräte samt der darin verwendeten Chemikalien zu reduzieren.
Ein wichtiger Bestandteil davon ist die zum 1. Juli 2006 in Kraft getretene RoHS-Richtlinie der EU zur „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“. Ab dem 1. Juli 2006 dürfen demnach die meisten Arten von Elektro- und Elektronikgeräten nur noch dann in der EU verkauft werden, wenn die im Produkt verwendeten homogenen Materialien bestimmte Grenzwerte (angegeben in Gewichtsprozent) für die folgenden Stoffe einhalten:
- Blei (0.1%)
- Quecksilber (0.1%)
- Cadmium (0.01%)
- Sechswertiges Chrom (0.1%)
- Polybromierte Biphenyle (PBB) (0.1%)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0.1%)
Zur Umsetzung der RoHS-Vorgaben verzichten wir bereits seit April 2005 in allen neu ausgelieferten Produkten auf diese Stoffe. Seit Januar 2013 ist die RoHS-Konformität in den Prozess zur CE-Kennzeichnung integriert.
Verordnungen: