Garantiebedingungen für TERRA LIGHTING GmbH – Leuchten und Leuchtmittel
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Als TERRA LIGHTING GmbH stellen wir höchste Ansprüche an die Qualität unserer Produkte. Daher bieten wir unseren Kunden für alle ab dem 01.01.2016 erworbenen LED-Leuchten und LED-Leuchtmittel zusätzlich zu den üblichen gesetzlichen Gewährleistungsrechten eine Herstellergarantie an.
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Die Garantie findet auf alle von der TERRA LIGHTING GmbH in den Verkehr gebrachten LED-Beleuchtungsprodukte Anwendung. Die Garantieleistung erfolgt für defekte LED-Beleuchtungsprodukte, wenn diese nachweislich aufgrund eines Material-/ oder Herstellungsfehlers ausgefallen sind.
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Die Garantiezeit für LED-Beleuchtungsprodukte beläuft sich auf 5 oder 10 Jahre. Die für das jeweilige Produkt bestehende Garantiezeit ist auf der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen und beginnt mit dem auf der Rechnung ausgewiesenen Datum.
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Für die Inanspruchnahme der Garantie ist uns der Mangel am Produkt innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Dabei ist der Mangel so exakt wie möglich zu beschreiben. Das defekte Leuchtmittel ist der schriftlichen Anzeige beizufügen. Zudem ist der Kauf- bzw. Liefernachweis vorzulegen.
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Uns ist zur Überprüfung von Mangel und Mangelursache eine angemessene Prüfungsfrist einzuräumen. Ein Austausch erfolgt je nach Lagerbestand so schnell wie möglich.
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Im Garantiefall werden wir die vorzeitig ausgefallenen LED-Beleuchtungsprodukt nach eigenem Ermessen reparieren, kostenlosen Ersatz für diese liefern oder eine Gutschrift erteilen. Da sich aufgrund des technischen Fortschritts Änderungen in unserer Produktpalette ergeben können, steht es uns frei, ein gleichwertiges neues Produkt zu liefern, sollte das mangelbehaftete Produkt nicht mehr durch uns angeboten werden.
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Alle mit der Mängelbehebung im Zusammenhang stehenden Nebenkosten, insbesondere die Kosten des Ein-/Ausbaus, der Entsorgung, des Transports sowie Kosten für die Nutzung von Hebebühnen, Gerüsten etc. fallen nicht unter die Garantie.
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Die Garantie gilt ausschließlich unter der Bedingung, dass
- a. unsere Produkte in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Produkt- und Anwendungsspezifikationen
(insbesondere gemäß Datenblatt, Produktbroschüre, Produktetikett und dergleichen) verwendet werden; - b. unsere Produkte fachmännisch (gemäß dem Produkt beigelegter Montageanleitung) installiert und in Betrieb gesetzt wurden;
- c. die Erbringung von Wartungs- und Reparaturleistungen an unseren Produkten ausschließlich nach unseren Vorgben erfolgt;
- d. die Erbringung von Dienstleistungen wie z.B. Softwareupgrades oder Funktionserweiterungen ausschließlich durch uns oder einen von uns namhaft gemachten Dritten erfolgt;
- e. die nach den einschlägigen technischen Normen bzw. produktspezifisch angegebenen, zulässigen Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen nicht überschritten werden;
- f. unsere Produkte keinen nicht bestimmungsgemäßen mechanischen und/oder chemischen Belastungen ausgesetzt werden.
- a. unsere Produkte in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Produkt- und Anwendungsspezifikationen
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Ein Mangel, der auf ein unvorhersehbares Ereignis wie höhere Gewalt und/oder Zufall zurückzuführen ist, ist von der Garantie ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere auch elektrostatische Entladungen, Blitzeinschläge oder Überspannungen.
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Ein Lichtstromrückgang bis zu einem Wert von 0.6 % pro 1.000 Betriebsstunden entspricht dem Stand der Technik und ist daher nicht von unserer Garantie erfasst.
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Wir übernehmen keinerlei Haftung für entgangene Gewinne. Geschäfte oder Einkünfte, den Ausfall erwarteter Einsparungen oder andere direkte oder indirekte Mangelfolgeschäden.
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Eine Inanspruchnahme der Garantie löst weder eine Verlängerung noch eine Erneuerung der Garantiezeitz aus.
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Wir behalten uns vor, die Garantiebedingungen jederzeit ohne besondere Vorankündigung zu ändern.
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Durch die Garantie werden die gesetzlichen Regelungen und ihre sich daraus ergebenden Rechte nicht berührt. Diese gelten unabhängig von der Garantie.
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Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen.